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Beschaffung von Bienenvölkern |
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| Bienenhaltung > |
Die Beschaffung der ersten Bienenvölker erfolgt üblicherweise durch Kauf
bei Imkern des örtlichen Vereins oder über Verkaufsanzeigen z.B. in imkerlichen
Fachzeitschriften. Gelegentlich eingefangene Schwärme können später der Aufstockung der
Völkerzahl dienen. ![]()
Gewöhnlich werden Bienenvölker
nach der Auswinterung, also nicht vor Ende März gekauft.
Die beginnende Volksentwicklung und der Gesamtzustand des Volkes kann dann
einigermaßen beurteilt werden.
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Zu Empfehlen ist die Anschaffung von 2
.. 5 Wirtschaftsvölkern oder starken Ablegern. Höhere Völkerzahlen sind
vom Einsteiger, der auf sich gestellt ist, kaum beherrschbar. Andererseits kann es über
das Jahr zu Völkerausfällen kommen, sodass eine
zu geringe Völkerzahl sofort den Totalausfall der
neu gegründeten Bienenhaltung bedeuten könnte. ![]()
Die in Deutschland am häufigsten gehaltene Bienenrasse ist wohl die "Carnica"-Biene (Apis mellifera carnica), welche durch jahrzehntelange Zucht und Auslese zu einer sanftmütigen, fleißigen Biene geworden ist. Demgegenüber arbeiten vornehmlich Erwerbsimkereien auch mit Stämmen aus Kombinationszuchten wie beispielsweise der "Buckfast"-Biene.
Bei der Wahl der Bienenrasse empfiehlt es sich, zumindest für den Anfang,
sich den Nachbarimkern anzupassen. Durch den freien Flug der Drohnen der eigenen
Bienenvölker kann es zu Verpaarungen mit den Zuchtköniginnen der anderen
kommen, was deren Zuchtbestrebungen beeinflusst und deswegen zu Zerwürfnissen
führen kann. Eine spätere Umstellung auf andere Bienenrassen ist einfach durch
Umweiselung
innerhalb weniger Wochen möglich. -
Auskunft über regional gehaltene Bienenrassen erteilen
u.a. die
örtlichen Imkervereine. ![]()
Um die Ausbreitung von Bienenseuchen (z.B. Amerikanische Faulbrut) zu vermeiden, können behördlicherseits vorübergehend Sperrbezirke eingerichtet werden. Es sollte vor dem Bienenkauf und dem Abtransport geklärt sein, dass sich sowohl der Standort des Verkäufers wie auch der eigene Standort nicht in einem Sperrbezirk befinden. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden (Veterinärämter).
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Für Sperrbezirke schreibt die Bienenseuchen-Verordnung - Bewegliche Bienenstände (also auch einzelne Bienenvölker) dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. - Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in Sperrbezirke verbracht
werden. |
Der Kauf sollte von einem Neuimker möglichst in Begleitung eines erfahrenen Imkers getätigt werden und bleibt trotzdem noch in gewissem Umfang Vertrauenssache. So können beispielsweise das Alter der Königin, die Schwarmträgheit, die durchgeführten vorbeugenden Behandlungen gegen Krankheiten (Varroose) usw. bei der Durchsicht des Bienenvolks nicht eindeutig geklärt werden.
Folgendes ist dagegen unschwer zu beurteilen:
| - die Volksstärke | maßgebend ist die Zahl der mit Bienen besetzten Waben auf einer oder zwei Brutraumzargen |
| - der Wabenzustand | die Waben sollten möglichst hell sein |
| - die Bruttätigkeit | bedeutend ist der Brutumfang, d.h. Anzahl der Brutwaben und Größe der Brutflächen mit Brut in allen Stadien |
| - das Brutbild | gedeckelte, geschlossene Brutflächen sollten wenig Lücken aufweisen |
| - die Sanftmut | Bienen sollten nach etwas Rauchgeben ruhig bleiben, nicht nervös auffliegen oder gar bösartig angreifen |
| - der Wabensitz | Bienen sollten beim Herausnehmen und Abstellen der Waben fest auf den Waben sitzen bleiben, nicht weglaufen oder fliehen |
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starkes Bienenvolk
(Ableger) gut besetzt Wabengassen, |
Das Alter der Königin kann an ihrem Zeichenplättchen erkannt oder muss ggf. erfragt werden. Sie sollte nicht älter als zwei Jahre sein.
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Vor Bienenimporten muss gewarnt werden, da dadurch
Bienenkrankheiten und Bienenparasiten eingeschleppt werden
können. |
Preisbestimmend sind vornehmlich die Größe und der Zustand eines
angebotenen Bienenvolks, also beispielsweise die Anzahl an Brut-
und Futterwaben, der Bienenbesatz, das Brutbild, der Zustand des Wabenwerks.
Hohe Herbst- und Winterverluste an Bienenvölker führen im Folgejahr zu
geringem Angebot und hohen Kaufpreisen. ![]()
Zum
Verbringen von Bienenvölkern an einen anderen Standort ist eine gültige "Gesundheitsbescheinigung
für Bienenvölker" notwendig. Für die gekauften
Bienenvölker ist dem Käufer vom Verkäufer diese Bescheinigung zumindest als
Kopie auszuhändigen.
Bienenvölker werden gelegentlich mitsamt der Bienenwohnung übernommen. Meist bringt jedoch der Käufer seine eigenen Beuten mit, wobei dabei das Wabenmaß mit dem des Verkäufers übereinstimmen muss. Die Übernahme des Volks geschieht durch Umsetzen von Brut- und Futterwaben mit aufsitzenden Bienen. Die Anordnung der Waben ist möglichst beizubehalten. Vorteilhafterweise wird die eigene Beute vor dem Umlogieren auf den Platz des auszuräumenden Volkes gestellt, damit rückkehrende Flugbienen zufliegen können. Der Abtransport kann, nachdem die Beute für die Wanderung (Spanngurt, geschlossenes Flugloch, Lüftung) eingerichtet wurde, erfolgen.
Flugbienen kennen ihren
Flugkreis
(Sammelgebiet) und finden nach ihren
Ausflügen zu ihrem Bienenstock zurück. Werden nun die gekauften Bienenvölker
nur innerhalb des bisherigen Flugkreises verstellt, so werden die
Flugbienen an ihren früheren Standort zurückfliegen und sind für das
verstellte Bienenvolk verloren. Bei einem Verstellen um > 3 km können diese
Verluste minimiert oder vermieden werden. Des Weiteren verhindert ein Abtransport der
Bienenvölker bei eingestelltem Bienenflug z.B. am frühen Morgen, am späten Abend oder bei
schlechtem Wetter den Verlust der sonst ausgeflogenen Bienen. - Fehlende Flugbienen können vom Bienenvolk innerhalb weniger Tage aus
ihrem vorhandenen Bienenbestand neu rekrutiert werden. ![]()
Nach dem Aufstellen der gekauften Bienenvölker am eigenen Standort ist die Gesundheitsbescheinigung gut sichtbar am Beutenstapel anzubringen.
Auch die Anschrift mit Telefonnummer des Besitzers sollte am Bienenstand
vorzufinden sein, damit man bei unvorhergesehenen Ereignissen wie
Sturmschäden, Schäden durch Pflanzenschutz, Frevel, dem Auszug von Schwärmen
usw. rasch informiert werden kann. ![]()
Mit der Anschaffung und Aufstellung der ersten eigenen Bienenvölker ist i. Allg. auch die Neugründung einer Bienenhaltung verbunden. Dies ist bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) anzuzeigen.
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Die Bienenseuchen-Verordnung
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Imkervereine sind in der Region die Ansprechpartner in imkerlichen Belangen.
Neben ihren vielfältigen Aufgaben und Angeboten verfügen sie mit ihren
Obleuten für Zucht, Bienengesundheit (BSV), Bienenwanderung,
Waldtrachtbeobachtung usw. über Sachkompetenz und man kann oder muss ggf. auch
ihre Dienste in Anspruch nehmen. Eine Kontaktaufnahme ist
sicherlich auch ohne Mitgliedschaft für beide Seiten von Nutzen. ![]()
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Bienenvölker sollten erst nach der Auswinterung gekauft werden. |
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Bienenvölker dürfen nicht verbracht werden, wenn der Standort des Verkäufers oder der eigene Standort oder beide in einem Sperrbezirk liegen. |
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Der Kauf sollte möglichst in Begleitung eines erfahrenen Imkers getätigt werden. |
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Eine gültige "Gesundheitsbescheinigung für Bienenvölker" als Kopie aushändigen lassen und am Beutenstapel auf dem Heimatstand anbringen. |
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Das Wabenmaß der eigenen Beute muss mit dem Wabenmaß des Verkäufers übereinstimmen. |
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Die Neugründung einer Bienenhaltung ist bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) anzuzeigen. |
| Update 09.05.2010 | |||
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