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Bienenstandort und Aufstellungsweise |
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| Bienenhaltung > |
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Die Existenz gesunder, leistungsfähiger Bienenvölker setzt günstige Lebensbedingungen am Bienenstandort voraus. Deshalb sollten sich die Auswahlkriterien vorrangig nach den Bedürfnissen der Bienen wie
- das Kleinklima
- die Nahrungsquellen
richten und nachgeordnet nach der Art der Bienenhaltung, also betriebstechnischen Gesichtspunkten wie
- die örtliche Lage im Wohn- oder Außenbereich
- die Aufstellungsweise und Unterbringung der Völker in
Freiaufstellung, einem Frei- oder Wanderstand oder einem Bienenhaus.
Der Bienenstandort soll warm und windgeschützt sein. Ggf. muss gegen lange
direkte Sonneneinstrahlung und Wind z.B. mit geeigneter Bepflanzung begegnet werden.
Die Südost- und Südwestrichtungen sollten offen sein. So wird im Sommer die
Morgensonnen die Flugfronten bescheinen und die Bienen früh aktiv werden lassen
und die winterliche Nachmittagssonne kann den Platz erwärmen, was bei mindestens
10°C den Bienen kurze Reinigungsflüge
erlaubt.
Günstige Bienenstandorte in hügeligem Gelände sind Süd- und
Südwesthänge in halber Hanglage. Ungeeignet sind Senken mit Kältestau, Flächen mit
Staunässen, Flussläufe, Hochwälder und deren Nordränder.
An kalten
Bienenstandorten mit Temperaturen von weniger als 14-16°C können Bienen kaum ausfliegen. Hierbei
werden die Flugzeiten eingeschränkt
und Trachttage
nicht voll genutzt. Auch können hier die Bienenvölker ihre volle Leistung nicht entfalten, kämpfen
häufig mit Faktorenkrankheiten und kränkeln dahin. Nachteile
haben auch zu warme Bienenstandorte, da
an heißen Tagen erhöhter Aufwand zur Kühlung des
Bienenstocks getrieben werden muss; die Leistung für die Stockbelüftung (Fächeln) und
Wasserbeschaffung geht zu Lasten
des Ertrags. Darüber hinaus kann das Schwärmen begünstigt
werden.
Bienenvölker benötigen in ihrer aktiven Zeit des Jahres Nektar und/oder Honigtau,
Pollen und Wasser. Sie fliegen eine Vielzahl von Pflanzenarten
an und können sich unter günstigen Bedingungen selbst versorgen. Etwaige
Versorgungslücken
müssen aus Futtervorräten des Bienenvolks oder mit Zufütterung überbrückt werden.
Zufriedenstellende Honigerträge
können in der Regel nur aus Trachten
einzelner weniger Pflanzenarten der Agrar- und
Forstwirtschaft erzielt werden.
Vor einer Entscheidung für einen Bienenstandort sollte man sich daher das Pflanzenvorkommen im späteren Flugkreis
gründlich ansehen.
Besonders für eine Standortimkerei
,
welche bei Neuimkern meist gegeben ist, müssten die gebotenen Trachten einen
ausreichenden Ertrag erwarten lassen. Die Ergiebigkeit der Trachten hängt von
Faktoren wie beispielsweise Höhenlage, Bodenbeschaffenheit, Klima- und
Witterungsbedingungen ab.
Bei der Wanderimkerei
werden mit den Bienenvölkern, nach der Auswinterung auf dem Heimatstandort,
nacheinander verschiedene ergiebige Massentrachten angewandert. Damit lassen
sich recht zuverlässig hohe Honigerträge erzielen, wobei die Honigzunahmen in
den Völkern pro Tag mehrere kg betragen können. Darüber hinaus wird,
durch einen kontinuierlichen reichlichen Futterstrom, die Wachsproduktion und
damit die Bauerneuerung der Waben gefördert.
Eine effektive Nutzung der Trachten ist allerdings von verschiedenen Faktoren wie z.B.
der Entfernung zu den Nahrungsquellen, dem Konkurrenzdruck durch
Nachbarvölker und den Wetterverhältnissen abhängig. Lange Flugstrecken mindern den
Ertrag, da zum Fliegen Nektar, Honigtau oder Honig verbraucht und Zeit
vergeudet wird. Abstände zu Trachtquellen von 500 m ergeben
bereits deutliche Mindererträge (W. Gekeler, 2002) und solche von
750-1000 m gelten
bei Praktikern als nicht mehr lohnend.
Wichtig
ist, dass zur verstärkt einsetzenden Bruttätigkeit im ausgehenden Winter,
also im Februar/März, erste Trachten z.B. von Hasel und Weide eingetragen werden können. Den
Weiden kommt dabei große Bedeutung zu, da sie reichlich Nektar und frischen Pollen
spenden, später als die Hasel blühen und deshalb witterungsbedingt besser
genutzt werden können.
Da Weidenarten zu unterschiedlichen Zeiten
blühen, kann bei Anpflanzungen durch geschickte Artenwahl die Versorgung
über einen längeren Zeitraum gesichert werden. Wegen des in dieser Jahreszeit
oft
kühlen Wetters, sollte auf kurze Distanz zwischen Trachtquelle und
Bienenstandort geachtet werden.
Gebietsabhängig können ab Mitte April erste Honigerträge vornehmlich aus Streuobstgebieten, dem Kern-,
Stein- und Beerenobstanbau, dem Löwenzahn des Grünlands sowie dem
Rapsanbau erwartet
werden.
Waldhimbeere, Robinie, Edelkastanie, Klee, Ackersenf, Linde, Phacelia,
Sonnenblume, Heide u.a. können im Sommer Lieferanten für Massentrachten sein.
Sie sichern, insbesondere dem Wanderimker, gute Honigerträge und gewährleisten
die Pollenversorgung der Bienenvölker. Als Wirtspflanzen der Honigtauerzeuger
kommen neben Kiefer, Ahorn, Linde, Eiche vor allem Fichte und Weißtanne in Betracht. Honigtau der Tanne ist das Ausgangsprodukt des begehrten schmackhafte
dunklen "Waldhonigs" (Schwarzwald). Allerdings ist die Entstehung des
Honigtaus von vielen Einflüssen abhängig, sodass mit regelmäßigen
Tauhonigernten nicht gerechnet werden kann.
Abgesehen von z.B. Phacelia-, Sonnenblumen-, Ackersenf, Heidekraut-,
Weißtannentrachten enden, mit regionalen Unterschieden, die Massentrachten Mitte
Juli. Die danach noch vorhandenen Spättrachten, i. Allg. Läppertrachten aus einer Vielzahl
unterschiedlicher Pflanzen, halten meist bis in
den Oktober hinein an. Sie liefern wenig Nektar und zunehmend immer öfter
unzureichende Pollenmengen.
Nach dem Versiegen der Massentrachten können die Völker abgeerntet und, im Falle des Wanderimkers, auf
den Heimatstandort zurückgebracht werden.
Unter Zufütterung, mit welcher ggf. sofort begonnen
werden sollte,
kann die
Königin nochmals zu erhöhter Eiablage veranlasst werden. Im August/September
erfolgt dann die restliche Einfütterung des Wintervorrats. ![]()
Bienen benötigen sauberes Wasser. Ihr Bedarf ist im Frühjahr, in Perioden
starker Bruttätigkeit und bei heißem Wetter besonders groß. Er wird,
abhängig von den Wärmedämmeigenschaften der Beute, teils aus
entstehendem Schwitzwasser in der Beute, hauptsächlich jedoch durch Wassereintrag der
Flugbienen gedeckt. Bienen beschaffen Wasser wann immer es benötigt wird, also
auch bei ungünstigen Wetterverhältnissen. Um Flugbienenverluste zu vermeiden,
sollten die Wasserquellen rasch erreichbar und sich an möglichst sonnenbeschienenen warmen Orten
befinden. Sind keine natürlichen
Wasservorkommen vorhanden, ist eine Bienentränke
aufzustellen.
Bei der Wahl des Bienenstandorts und der Platzierung der Bienenvölker
innerhalb des Grundstücks, sind neben den Bedürfnissen der Bienenhaltung
auch die örtlichen Verhältnisse in
Betracht zu ziehen. Neben nachbarschaftlichen Rücksichtnahmen sind die gesetzlichen und gebietsspezifischen Bestimmungen für die
Nutzung des vorgesehenen Grundstücks als Bienenstandort zu beachten.
Dichtbesiedelte, reine Wohngebiete städtischen Charakters kommen für die Aufstellung von Bienenvölkern kaum in Frage (Weber, 2009), da eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch die Bienenhaltung schwerlich zu vermeiden ist. Eher geeignet sind ländliche Kleinsiedlungs- und Dorfgebiete mit größeren Grundstücken. Aber auch hier (Weber, 2004) sollten gewisse Voraussetzungen erfüllt bzw. Rücksichten genommen werden wie beispielsweise:
Vor- und Nachteile
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+ keine Anfahrtszeiten zur Betreuung und Versorgung der Bienenvölker + Stauraum für Gerätschaften und Betriebsmittel am Bienenstandort meist vorhanden |
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- Einschränkungen durch notwendige Rücksichtnahmen und Vorschriften
- ggf. längere Vorbereitungszeiten für das Einrichten des Grundstücks |
In der Regel sind in land- und forstwirtschaftlich genutzten Außenbereichen die imkerlichen Entfaltungsmöglichkeiten größer und das Trachtangebot meist ergiebiger als in Ortslagen. Aber auch hier sollte einiges beachtet werden, wie beispielsweise
Bei der Wanderimkerei muss
Einschränkungen bestehen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten (Gekeler, 2001), wo nach dem Naturschutzgesetz die Aufstellung von Bienenvölkern
und die Errichtung von Gebäuden als Eingriffe in die Natur und Landschaft
gewertet werden. Sie unterliegen einer naturschutzrechtlichen Genehmigungspflicht.
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Der Einsteiger sollte Aufstellorte im
Außenbereich bevorzugen. |
Zum Schutz der Passanten vor dem Bienenflug kann eine Umzäunung des engeren
Bienenstandorts sinnvoll sein. Ausreichend (Gekeler, 2002) ist ein
leichter, etwa 1,5 m hoher Maschendraht auf Holzpfosten. Die Abstände sollen,
im Ab- und Anflugbereich, 5-10 m zu den Fluglöchern betragen, während
seitlich Abstände von 5 m empfohlen werden. Entscheidend für die Zulässigkeit
sind u.a. öffentliche Bestimmungen, der Gebietscharakter, das Landschaftsbild und die
Vorgaben des Nachbarschaftsrechts.
Die Aufstellungsweise ist mitbestimmend für ein ergonomisches Bearbeiten der Bienenvölker.
Das Abheben und Aufsetzen schwerer Zargen sowie das Ziehen der
Waben bei der Durchsicht der Bienenvölker ist von der Beutenlängsseite her am
günstigsten. Von hier kann
mit rückenschonender symmetrischer Körperbelastung gearbeitet werden. Dies setzt den Zugang zu den Magazinen von der Seite her voraus, was beispielsweise
bei Paarweiser- oder Karree-Aufstellung gegeben ist. Das Aufstellen der Magazine
auf Lagern oder Gestellen mit einer Höhe von 20-30 cm über dem Erdboden vermeidet das Arbeiten in gebückter Haltung und schützt
darüber hinaus die Bienenvölker vor
Bodenkälte.
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| Paarweise
Aufstellung
(HDLGN, 2003) - verändert |
Karree-Aufstellung
"Adam"-Aufstellung (HDLGN, 2003) - verändert |
| Bearbeitung von der Seite
her möglich. Rückenschonung da kein Überstrecken notwendig. |
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Sinnvoll erscheint eine Aufstellung in kleinen Gruppen und zusätzlich noch mit
unterschiedlicher Ab- und Anflugrichtung, weil dadurch das
unerwünschte Verfliegen der Bienen verringert wird. Damit
vermindert sich die Gefahr der Verbreitung einiger Bienenkrankheiten,
welche durch Bienen beim Verfliegen in benachbarte Bienenvölker übertragen werden.
Auch in der Zuchtarbeit, wo die Beurteilung der Leistungs- und Verhaltenseigenschaften jedes einzelnen
Bienenvolks von entscheidender Bedeutung ist, muss das
Verfliegen gering gehalten werden.
Wetterfeste Magazinbeuten aus Holz oder Kunststoff (z.B. Polystyrol-Schaumstoff, Polyurethan-Hartschaum) können in Freiaufstellung, d.h. ohne schützende Gebäude verwendet werden.
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Freiaufstellung auf einem Wanderstandort |
Freiaufstellung auf einem Institutsgelände eine optimierte Form der Reihen- aufstellung. Günstige Arbeitshöhe. |
Freiaufstellung auf einem Über- und Auswinterungsstandort Günstige Arbeitshöhe. |
Vor- und Nachteile
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Für den
Einsteiger kann die Freiaufstellung empfohlen werden |
Diese Art der Unterbringung stellt eine Lösung zwischen Freiaufstellung und
Bienenhaus dar. Man unterscheidet den ortsfesten
Freistand und den leichteren, zerlegbaren, mobilen Wanderstand. Die meisten
Ausführungen sind für die Aufstellung von 4-6 Magazinbeuten ausgelegt.
Üblicherweise können zur Bearbeitung der Bienenvölker das Dach der Stände hochgeklappt
und die Rückwände geöffnet werden.
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| Stationäre Freistände Reihenaufstellung mehrerer Magazinbeuten |
Wanderstände auf einem Wander-
standort |
Vor- und Nachteile
Zur Errichtung eines Bienenhauses ist ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich.
Ein positiver
Bauantragsbescheid (Gekeler, 2001) kann nur erwartet werden, wenn man über
ausreichende Fachkenntnisse in der Bienenhaltung verfügt, schon längere Zeit
größere Völkerzahlen bewirtschaftet und wenn das geplante Vorhaben
nach fachlichen Gesichtspunkten bemessen und bienenhaustypisch gestaltet
ist.
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Für den
Einsteiger kommt ein Bienenhaus nicht
in Frage |
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Der Bienenstandort sollte warm und windgeschützt sein. |
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Die am Bienenstandort gebotenen Trachten sollten einen ausreichenden Ertrag erwarten lassen. |
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Wasserquellen sollten rasch erreichbar und sich an sonnenbeschienenen warmen Orten befinden. |
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Bienenstandorte nicht in dichtbesiedelten reinen Wohngebieten städtischen Charakters legen. |
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Aufstellungsweise wählen, die eine Bearbeitung der Bienenvölker von der Beutenlängsseite her ermöglicht. Bienenvölker auf Lager oder Gestelle stellen. |
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Freiaufstellung bevorzugen. |
Weber, R. (2009): Keine Völker im reinen Wohngebiet. Justiz / Amtsgericht Augsburg: Bienenhaltung gehört in ländliches Gebiet.
Bienenpflege 09-2009, 274.
Gekeler, W. (2002): Bienenstände: beliebt und aktuell - Teil 4: Die Wahl des
Standortes.
Imkerfreund 01-2002, 10-12.
Weber, R. (2004): Bienenhaltung und Abwehrrecht des Nachbarn.
Bienenpflege 02-2004, 45.
HDLGN (2003): Platzbedarf und Aufstellungsweise (verändert),
Arbeitsblattvorlage, 01.08.2003
(HDLGN Bieneninstitut Kirchhain, Erlenstr. 9, D-35274 Kirchhain)
Gekeler, W. (2001): Bienenstände: beliebt und aktuell - Teil 3: Benötigt man
eine Baugenehmigung?
Imkerfreund 12-2001, S. 11-13.
| Update 28.09.2010 | |||
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